Landrat Petrauschke kritisiert Kaarster Haushalt 2017 als unausgewogen

„Der nur mit den Stimmen von AfD / Zentrum und CDU sowie der Bürgermeisterin und dem Einzelratsmitglied Schröder verabschiedete Haushalt 2017 für die Stadt Kaarst enthält keine nennenswerten Konsolidierungsanstrengungen und das bestehende strukturelle Defizit über mindestens € 3,2 Mio p.a. wird fortgesetzt. Kaarst lebt damit klar über seine Verhältnisse und schafft es nicht, endlich durch strikte Aufgabenkritik eine Senkung der Ausgaben zu erzielen. Der verabschiedete Haushalt birgt hohe Risiken und Unwägbarkeiten. Die Haushaltssicherung wurde knapp vermieden. Dies wird der Verwaltungsspitze der Stadt Kaarst auch klar und unmissverständlich in dem Schreiben des Landesrates vom 17. März als trauriges Ergebnis der Genehmigung deutlich gemacht“, stellt Günter Kopp, Vorsitzender der FDP-Fraktion für die Freien Demokraten fest.

Nur mit gewinnbringenden Grundstücksverkäufen einen Haushalt sanieren zu wollen, ist kein Weg, nachhaltig den fremdbestimmten Haushalt zu vermeiden. Es sind keine Reserven vorhanden, die notwendigen Investitionen in die Schulen zu finanzieren, sondern diese Kernaufgaben der Stadt müssen durch hohe Fremdverschuldung geleistet werden. Der vorliegende „blaue Brief„ des Landrates an die Verwaltung spricht hier eine verständliche Sprache, so Kopp weiter.

Kaarst hat das Sparen noch nicht gelernt und es ist dringender denn je, jetzt auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen und den Bürgern klar zu machen, das ein „weiter so„ kein Weg in die Zukunft ist. Es ist traurig, dass eine Ratsmehrheit von CDU, AfD/Zentrum, Einzelratsmitglied und Bürgermeisterin – aber auch die Verwaltungsspitze – die zahlreichen gemeinsamen Einsparvorschläge von FDP und den übrigen Fraktionen des sog. „Fünferbündnisses„ – abgelehnt hat und nur den Weg sieht, die Einnahmen durch die Grundsteuer B zu erhöhen, kommentiert der Parteivorsitzende der Kaarster Liberalen Dr. Heinrich Thywissen.

Die FDP-Fraktion fordert daher nun – mit Hinweis auf die verpflichtende gesetzliche Zielsetzung zum Haushaltsausgleich – sehr schnell priorisierte nachhaltige Maßnahmen und von der Bürgermeisterin und der Verwaltungsspitze endlich aktiven und kreativen Gestaltungswillen bei der dringend notwendigen nachhaltigen Sanierung der Stadtfinanzen.